- Werbeartikel sind keine Geschenke – sie sind Werbung
- Werbeartikel, Fanartikel, Merchandise, Souvenirs – vielseitiger als sie Denken
- Kunden gewinnen – kunden halten
- Steuerliche Hinweise für Werbeartikel
Werbeartikel sind keine Geschenke – sie sind Werbung
Werbeartikel werden oft mit Geschenken verwechselt – also einer netten Geste ohne konkrete Zwecke. Das ist ein Irrtum, der bares Geld kostet.
Werbeartikel sind Werbung. *Punkt*
Und genau deshalb gehört ein Branding dazu – denn nur so erfüllen sie ihren eigentlichen Zweck:
Sie machen auf Sie und Ihr Unternehmen aufmerksam.
Warum Werbeartikel so wirkunsvoll sind
Im Gegensatz zu vielen anderen Werbeformen sind Werbeartikel physisch präsent.
Das mach sie psychologisch besonders wirksam – und zwar auf mehreren Ebenen:
- Verlustaversion: Menschen trennen sich ungern von Gegenständen in ihrem Besitz. Ein Werbeartikel, der erst einmal auf dem Schreibtisch steht, bleibt dort.
- Reziprozität: Wer etwas erhält, möchte sich revanchieren. Das stärkt die Beziehung zu Ihren Kunden ganz automatisch.
- Erinnerungseffekt: Bei jeder Nutzung des Artikels denkt der Empfänger an Sie.
- Weiterträgerwirkung: Werbeartikel werden von anderen gesehen, und so wird Ihre Botschaft – ganz nebenbei – weitergetragen.
Die Werbeleistung eines Werbeartikels übersteigt seinen reinen Materialwert bei weitem. Werbeartikel sind Kundenbindung zum Anfassen.
Werbeartikel, Fanartikel, Merchanddiese, Souvenirs – vielseitiger als Sie denken
Unsere Produkte werden zwar primär als Werbeartikel eingesetze – doch ihre Einsatzmöglichkeiten gehen weizter darüber hinaus. Ein paar Beispiele aus unserem Alltag:
- Schulen und soziale Einrichtungen bestellen bei uns individuelle Fotobecher für Abschlussklassen – eine schöne Erinnerung für Schüler und Lehrer gleichermaßen.
- Vereine nutzen unsere Krüge für Schützenfeste oder als Jubilargeschenke für langjährige Mitglieder – auf Wunsch mit Namen und Foto.
- Privatpersonen gestalten bei uns Artikel für Hochzeiten, Geburtstage oder andere besondere Momente.
Sie sind ein Verein, eine Schule oder Privatperson und haben Interesse an unseren Produkten?
Dann freuen wir und auf Ihren Anruf oder auf Ihre E-Mail.
Kunden gewinnen – Kunden halten
Neukunden zu gewinnen ist wichtig. Doch in gesättigten Märkten wird es immer teurer und aufwändiger. Rabette und Sonderaktionen locken Schnäppchenjäger an – aber keine treuen Kunden.
Die gute Nachricht: Bestehende Kundenbeziehungen zu pflegen ist deutlich einfacher, günstiger und oft lohnender. Wer einmal mühsam gewonnene Kunden hält, braucht weniger neue zu gewinnen.
Kleine Geste, große Wirkung
Wie das in der Praxis aussieht? Zum Beispiel so:
- Notieren Sie sich die Geburtstage Ihrer wichtigsten Kontakte – und gratulieren Sie persönlich zum Termin.
- Merken Sie sich Vorlieben und Interessen Ihrer Gesprächspartner und nutzen Sie diese als Anlass für ein nettes Gespräch – auch ohne kommerziellen Hintergedanken.
- Anlasslose Telefonate, gelegentliche Aufmerksamkeiten und ein freundschaftlicher Umgang machen es dem Wettbewerber sehr schwer, Ihre Kunden abzuwerben.
Werbeartikel unterstützen Ihre Kundenpflege wunderbar. Das muss kein großartiges Präsent sein – ein schöner Stift oder ein pfiffiges Accessoire reicht meist. Es ist der Dedanke, der zählt. Und der kommt an.
Zufriedene Kunden sind die beste Werbung für Ihr Unternehmen.
Steuerliche Hinweise für Werbeartikel
Sie möchten Werbeartikel steuerlich absetzen? Kein Problem – wenn Sie ein paar Regeln beachten. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
Die 50-Euro-Grenze
Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Werbeartikel können bis zu einem Wert von 50 Euro (netto, inkl. Bedruckung) pro EmpfängerEmpfänger und Kalenderjahr steuerlich abgezogen werden.
Wichtig zu wissen:
- Die Grenze gilt pro Empfänger – nicht pro Geschenk. Bei mehreren Artikeln an dieselbe Person zählt der summierte Wert.
- Auch Geschenke an Angehörige des Geschäftpartners zählen mit.
- Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird diese überschritten (z.B. Gesamtwert 60 Euro), ist der gesamte Betrag nicht mehr absetzbar – nicht nur die übersteigenden 10 Euro.
Was zählt zum Wert?
- Ja: Nettowarenwert und kosten für die Bedruckung.
- Nein: Verpackungs- und Versandkosten (ausgenommen Geschenkverpackungen, die zum Artikel gehören)
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich nicht einzurechnen, wenn Vorsteuerabzug möglich ist.
- Die übernommene Pauschalsteuer von 30% nach § 37b EStG zählt nicht zum Grenzwert
Aufzeichnungspflichten
Nicht alle Werbeartikel werden steuerlich gleich behandelt – entscheidend ist der Wert:
- Streuwerbeartikel unter 10 Euro (z.B. Kugelschreiber, Kalender): Diese sind für Geber und Empfänger steuerfrei. Eine Dokumentation ist nicht erforderlich
- Werbeartikel von 10 bis 50 Euro: Der Geber kann diese als Betriebsausgabe abziehen – muss sie aber einzeln auf einem eigenen Konto erfassen. Beim Empfänger entsteht grundsätzlich eine Einkommenssteuerpflicht. Der Geber kann diese Steuerlast durch die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG (30%) übernehmen.
- Werbeartikel über 50 Euro: Nicht als Betriebsausgabe absetzbar.
Eine Vermischung der Werbeartikel-Aufwendungen mit anderen Betriebsausgaben ist in jedem Fall nicht zulässig. Werden die Aufzeichnungspflichten nicht eingehalten, scheitert jeglicher Abzug – unabhängig vom Wert.
Empfehlung:
Stimmen Sie die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln immer mit Ihrem Steuerbüro ab – gerade bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.
